Raubfischangelverbot ab 2004 aufgehoben
Nach der bisherigen Regelung in der Fischereiordnung war das gezielte Angeln von Raubfischen in den Monaten Januar bis April untersagt.
Das "Für und Wider" dieses schon aus Vorwendezeiten bestehenden Verbotes (lediglich am I. Mai durfte seit 1997 geangelt werden) ist schon oft kontrovers diskutiert worden. Ein Vorteil besteht sicher in der Praktikabilität bei Kontrollen, ein Nachteil aber ist, dass die Laichzeit der Zielfischarten Zander und Wels i.d.R. außerhalb des Zeitraumes liegt. Der Hecht dagegen wird geschont, obwohl das Laichgeschäft oftmals schon beendet ist.
Weiterhin war abzuwägen, ob mit einer Änderung der Fischereiordnung den Fischern und Angelvereinen die Möglichkeit eröffnet wird, über Angelkarten die Gewässer besser zu vermarkten und ähnlich wie im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern gezielt den Wassertourismus zu entwickeln.
Nach ausgiebiger Diskussion mit der Fischereiwissenschaft, dem Anglerverband, dem Landesfischereiverband sowie im Landesfischereibeirat haben sich das MLUR und LVL dafür entschieden, die Fischereiordnung zu ändern.
Die beabsichtigten Änderungen sind:
Das Einsatzverbot der Raubfischangel und der Köderfischsenke von Januar bis April wird aufgehoben.
Von Angelfischern sind folgende Schonzeiten einzuhalten:
Hecht 1. Februar bis 31. März
Zander 1. April bis 31. Mai
Wels - keine Schohnzeit mehr.
Andere Fischarten nach Fischereiordnung.
Das Verbot von tierschutzwidrigen Fangmethoden und Geräten wird auf Fallen mit Schlagfedern, Gabeln, Aalharken, Stecheisen, IS Harpunen und Schlingen erweitert.
Weiterhin wurden Änderungen an den Schonzeiten der Salmoniden und von anderen im Bestand gefährdeten Fischarten vorgenommen.
Gemeinsam müssen jetzt Berufsfischer, Angler und Fischereiverwaltung für eine Umsetzung Sorge tragen, die auch zukünftig eine ausreichende Reproduktion der
Fischbestände gewährleistet.
Die Fischer, die die bisherige Regelung auf ihren Gewässern weiterhin anwenden wollen, können das durchaus tun, müssen aber über die Angelkarte die Angler entsprechend informieren.
Stefan Jurrmann, Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Fischer & Teichwirt 812003
Immer neue gesundheitliche Vorteile durch Fisch
Eine Langzeitstudie in Japan über 27 Jahre hat gezeigt, dass eine Fischdiät prophylaktische Wirkungen gegen Hirn- und Herzinfarkt, Krebs und andere Krankheiten hat. Es wurde festgestellt, dass Menschen, die täglich Fisch essen, eine signifikant geringere Sterblichkeit haben als solche, die keinen Fisch essen.
Einige Studien, die in Irland mit Rauchern durchgeführt wurden, zeigten, dass die Ernährung durch Fisch dazu beiträgt, die Elastizität der Blutgefäße zu erhalten. Wenn Rauchern Taurin, eine Aminosäure aus Fischen, gegeben wurde, konnte die Elastizität der Blutgefäße im Unterarm auf das gleiche Niveau erhöht werden wie bei Nichtrauchern. Die Dosis entsprach etwa der Menge, die man mit einer normalen Fischmahlzeit aufnimmt.
In einer französischen Studie mit 1674 Probanden über 68 Jahre wurde untersucht, wie sich regelmäßiger Fischkonsum auf die Ausbildung von Altersdemenzen auswirkt. Menschen, die
mindestens einmal pro Woche Fisch aßen, erkrankten weniger an Demenzen einschließlich dem Alzheimer-Syndrom als solche, die weniger Fisch aßen.
In den USA wurde aus Krabbenschalen ein biologisch abbaubarer ungiftiger Stoff, hergestellt, der sich zum Andicken von Nahrungsmitteln, Farben und Kosmetika eignet -möglicherweise auch zur Substitution von Kohlehydraten als Bindemittel im Futter für nicht domestizierte Fischarten.
Bis zur großtechnischen Anwendung sind aber noch einige Schwierigkeiten wie der saisonale Anfall und die Reinigung der Rohware zu überwinden.
Die bei Fischen seit über einem Jahrzehnt zur Krankheitsprophylaxe eingesetzten Beta-Glucane sind neuerdings auch bei Menschen erfolgreich klinisch getestet worden. Sie stimulieren das unspezifische Immunsystem und alarmieren den Körper zuverlässig bei Infektionen. Beta-Glucan ist ein Naturstoff, der keine Allergien oder toxische Reaktionen hervorruft.
Angeln ist schonender Fischfang
Diskussionen über Tierschutzaspekte werden leider noch sehr häufig auf der Grundlage so genannter "weicher" Daten oder völlig auf emotionaler Ebene geführt. Insbesondere die Kritik an der Angelfischerei und hier vor allem an der Form der "Angelteiche" entzündet sich
an anthropomorphisierenden Überlegungen. Man unterstellt, dass der Fisch bestimmte
Eingriffe genauso empfindet wie der Mensch.
Da aber Gesetze, so auch das Tierschutzgesetz, möglichst auf der Grundlage von "harten" Daten zu vollziehen sind, wurde anhand von messbaren Parametern (Cor- tisol- Blutzucker- und Latztatkonzentration sowie die Parameter des Blutbilds) untersucht, inwieweit
Regenbogenforellen im Angelteichbetrieb Dysstress oder Schäden erleiden.
Von den technologischen Maßnahmen Abfischen aus dem Produktionsteich mit der Teichwade, 5 Stunden Transport sowie Angeln mit kurzem Drill (30...60 s) erwies sich das Angeln als schonendster technologischer Schritt. Es löste überhaupt keine messbaren primären, sekundären und tertiären Stressreaktionen aus. Dagegen erzeugten Abfischung sowie Transport und Umsetzen deutliche Stressreaktionen, die nach 1 bis 15 Tagen wieder abgeklungen sind.
Die Parameter des Blutbildes weisen dar- auf hin, dass es sich dabei um normale Anpassungsprozesse handelt. Abwehrdepressionen infolge von unbewältigtem Stress oder Anpassungskrankheiten ließen sich nicht nachweisen. Das wird auch durch normales Verhalten, Futteraufnahme und Wachstum der Fische nach den genannten technologischen Schritten bestätigt-
Ein weiterer Teil der Untersuchungen betraf den Einfluss des Angelteichbetriebes auf die Produktqualität der Forellen. Die meisten
Parameter der Fleischbeschaffenheit lagen im Bereich der normalen Schwankungsbreite. Lediglich nach der Teichabfischung gab es Stressbedingte Beeinträchtigungen der Fleischqualität - leicht verstärkte Fleischsäuerung, verblassen der Filets und eine leichte Erhöhung des Garverlustes.
Angeln ist also eine im Vergleich zu allen anderen Abfischtechnologien besonders schonende Methode. Es erfüllt nicht den Tatbestand des Zufügens von Schmerzen, )- Leiden oder Schäden i.S. des Tierschutzgesetzes. Die ordnungsgemäße Betäubung und Tötung der Fische kann beim Angeln exakt gesichert werden. Das Zwischenhältern im Angelteich vor dem Töten verbessert die bei der Teichabfischung leicht beeinträchtigte Produktqualität.
Es werden die wichtigsten Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb von Angelteichen zusammengestellt:
* Einzäunung des Geländes und Einhaltung der Betriebshygiene
(Sanitäranlagen, Mülltonnen, Schlachtabfallentsorgung usw.),
* Aufsicht und Anleitung der Angler durch geschultes sachkundiges Personal,
* Mindestens 5 m Uferlänge oder 50 m2 Wasserfläche pro Angler,
* Mindestens ein Viertel des Teiches als Ruhe- und Rückzugsraum von der Beangelung frei halten,
* Verwendung von gut konditionierten und gesunden Fischen als Angelteichbesatz -möglichst aus dem eigenen Betrieb (Vermeidung von Anpassungsproblemen an andere Wassergüte) und Minimierung des Stresses durch Teichabfischung und Transport,
* Übereinstimmung von Wassermenge und -qualität mit den Bedürfnissen der jeweilige Fischart und -menge.
SCHRECKENBACH, K. & WEDEKIND, H. (2003): Tierschutz- und praxisgerechte
Bewirtschaftung von Angelteichen. Amtstierärztl. Dienst u. Lebensmittelkontrolle 10(1): 20 -29.